Verhalten & rechte

Wir wollen euch gerne ein paar Dinge mit an die Hand geben

Jeder ist irgendwann mal in Situation die bedrohlich wirken können, gerade beim Fußball. Wir haben für euch diverse Hilfen zusammengestellt, welche euch in solchen Situation helfen können.

Infos zum Umgang mit Polizei und Justiz

Polizeigesetz hier, Versammlungsgesetz da – so verliert man schnell den Überblick was man heutzutage noch darf und was nicht. Diese Informationen sollen dabei helfen, gezielt über Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei und Justiz aufzuklären. Klar, Repressionen nehmen weiter zu und Grundrechte der Meinungs-, Organisations- und Demonstrationsfreiheit werden immer weiter verschärft, jedoch brauchen wir uns nicht verstecken. Wir bleiben solidarisch, informieren uns gegenseitig über unsere Rechte und gehen aus vielen Situationen nur stärker hervor. Denkt immer daran, wenn Ihr Stress mit Polizei und Justiz habt: Ruhe bewahren und schweigen! Uns ist es ein Anliegen hier nicht unnötig zu fachsimpeln, sondern Klartext zu sprechen, sodass Ihr für jegliche Situationen im Alltag, Stadion oder vor Gericht gewappnet seid. Nur zesamme simmer stark!

Es besteht keine unbedingte Pficht ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mit sich zu führen. Es droht nur dann ein Bußgeld, wenn man ein solches Ausweisdokument nicht besitzt.

Tipp:
Habt am Spieltag immer ein Ausweisdokument dabei. Insofern Ihr kein Ausweisdokument mit euch führt und Stress mit der Polizei habt, lauft Ihr Gefahr für eine erkennungsdienstliche Behandlung mit auf die Wache genommen zu werden. Mit Ausweisdokument bleibt es zumeist bei einer PersonalienKontrolle oder einem Platzverweis

Wenn Ihr in eine Identitätsfeststellung geratet, müsst Ihr folgende Angaben wahrheitsgemäß beantworten: Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Berufsgruppe, Wohnort. Also all das, was auf eurem Personalausweis steht plus Familienstand und Berufsgruppe. Das neue Polizeigesetz in NRW berechtigt Polizisten außerdem dazu eure Handys mit Gesichtserkennung oder Fingerabdruck zu entsperren und einzusehen.

Tipp:
Macht keine Aussagen über eure Arbeitgeber:innen, Eltern oder was auch immer. Wir wissen von vielen Situationen, in denen Polizisten Arbeitgeber:innen kontaktiert haben, um ihnen mitzuteilen wie schlimm ihre Mitarbeiter:innen sind.

Die Polizei muss euch mitteilen, wenn Ihr als Beschuldigte:r geltet und was euch vorgeworfen wird. Abgesehen von der Angabe eurer Personalien habt Ihr als Beschuldigte:r das Recht die Aussage zu verweigern. Von diesem Recht solltet Ihr immer Gebrauch machen! Dadurch entsteht für euch kein Nachteil, andersherum wird alles was Ihr sagt im Zweifel gegen euch verwendet.

Tipp:
Macht keine Angaben zur Sache, sondern verweigert die Aussage. Verweigert jegliche Unterschriften und gebt keine unnötigen Informationen preis. Polizisten haben so oder so keinen Entscheidungsspielraum. Wenn die Anzeige erst einmal gestellt ist, entscheiden die Gerichte über euer Urteil. Jede:r Beschuldigte:r hat das Recht eine:n Anwalt/Anwältin zu kontaktieren oder einen Anruf zu tätigen. Verlangt deshalb freundlich und bestimmt nach einem Telefongespräch. Fragt vorab wo ihr euch befndet und wie die Dienststelle telefonisch zu erreichen ist. Der Name der Sachbearbeiter:in ist ebenfalls hilfreich. Ruft dann uns als Fanhilfe oder eine:n Anwalt/Anwältin eures Vertrauens an.

Bei einer schriftlichen Vorladung als Beschuldigte:r, setzt euch mit einem Anwalt, einer Anwältin oder uns in Verbindung. Euer
Anwalt, eure Anwältin wird diesen Termin dann absagen und Akteneinsicht anfordern. Erst wenn euch alle Informationen vorliegen, ergibt es Sinn, über eine Aussage nachzudenken.

Tipp:
Sagt diesen Termin nicht persönlich ab. Die Polizei wird eure Mailadresse oder Telefonnummer speichern und euch immer wieder zuordnen. Nummer unterdrücken bringt in diesem Fall nichts. Wenn ihr den Termin ohne Abzusagen verstreichen lasst, kommt dies einer Verweigerung der Aussage gleich – ist also auch nicht schlimm, sondern euer gutes Recht.

Polizisten sind dazu verpfichtet, euch schriftlich oder mündlich mitzuteilen, wenn Ihr als Zeug:in befragt werdet. Grundsätzlich gilt: Ihr seid nicht verpfichtet die Wahrheit zu sagen. Wenn Ihr allerdings jemanden fälschlicherweise be- oder entlastet, könnt Ihr wegen Falschaussage oder Strafvereitelung angezeigt werden. Wenn Ihr zu einer polizeilichen Zeug:innenvernehmung vorgeladen werdet, müsst Ihr nicht erscheinen. Hier gilt die Ausnahme: sobald der Vorladung ein staatsanwaltlicher Auftrag zugrunde liegt, müsst Ihr erscheinen. Dies ist immer im Schreiben der Polizei gekennzeichnet. Außerdem könnt Ihr euch jederzeit eine:n Anwalt/Anwältin als Zeuge/Zeugin in den Beistand holen.

Tipp:
Macht keine Falschaussagen. Das hilft weder euch noch euren Freund:innen. Im Zweifel immer mit uns oder eurem Anwalt oder eurer Anwältin Rücksprache halten.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind mitunter die Aufnahme von Fotos deines Gesichts oder Tätowierungen. Hinzukommen Fingerabrücke oder die Abnahme deiner Handinnenfäche. Grundsätzlich gilt: lasst die Maßnahme passiv über euch ergehen, um euch Zwangsanwendung zu ersparen, wirkt aber nicht aktiv daran mit (z. B. Stimm- oder Stuhlprobe). Außerdem habt Ihr auch hier das Recht auf einen Anruf, deshalb: kontaktiert eure:n Anwalt/Anwältin, um fachliche Unterstützung zu erhalten. Für die Entnahme von Blut ist ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Beschluss notwendig. Leider wird dies von der Polizei häufg mit dem Hinweis auf „Gefahr im Verzug“ umgangen, weil bis zur Erteilung eines Beschlusses bspw. der Alkoholwert sinken könnte. Leider hat sich die Blutentnahme ohne richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung in der Praxis durchgesetzt. Wenn du nicht vor Ort ED-behandelt wirst, kann es sein, dass du per Brief dazu aufgefordert wirst. Es gibt zum einen präventiv-polizeiliche und zum anderen zum Zwecke der Strafverfolgung dienende ED-Behandlungen. Ob und wie man diese ED-Behandlung rechtlich verhindern kann, besprichst du am besten mit deinem Anwalt oder deiner Anwältin.

Tipp:
Ruhig bleiben, die Maßnahme mündlich verweigern und nur passiv mitwirken. Macht von eurem Recht Gebrauch einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Erhältst Du eine schriftliche Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, kontaktiere uns, deinen Anwalt oder deine Anwältin.

Die Polizei kann euch beim Vorwurf einer Straftat bis zum Ablauf des Folgetages ohne Angabe von Gründen festsetzen. Wenn Ihr noch länger in Haft bleiben sollt, muss der/die Haftrichter:in Untersuchungshaft anordnen. Darüber hinaus ordnet die Polizei häufg einen sog. Unterbindungsgewahrsam an. Der ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Du ohne den Gewahrsam Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen wirst. Der Gewahrsam muss unverzüglich richterlich bestätigt werden. In Nordrhein-Westfalen hat sich die Dauer des Gewahrsams durch das neue Polizeigesetz auf bis zu 14 Tage verlängert. Diese Dauer ist jedoch in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Tipp:
Hier gelten alle bereits aufgeführten Hinweise und Tipps. Redet mit keinen Polizisten, bleibt schweigsam und kontaktiert euren Anwalt oder eure Anwältin.

Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in eure Grundrechte dar. Grundsätzlich gilt hier: keine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss! Dieser wird jedoch relativ leicht von der Justiz ausgestellt. Aber auch hier kann die Einholung des Beschlusses von der Polizei umgangen werden, indem sie Gefahr im Verzug vorgibt. Sollte die Polizei mit einem Beschluss vor eurer Türe stehen, könnt Ihr verlangen, dass ein:e Zeug:in zur Durchsuchung hinzugezogen wird (z. B. eure Nachbar:innen). Im Einzelfall kann die freiwillige Herausgabe der im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten gesuchten Gegenstände ein Betreten und Durchsuchen eurer Wohnung verhindern. Widersprecht im Protokoll-Bogen der Durchsuchung jeglicher Beschlagnahmung durch die Polizei.

Tipp:
Ihr solltet umgehend einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen und darauf bestehen, diese:n vor Beginn der Durchsuchung anrufen zu dürfen. Hierzu seid ihr berechtigt! Außerdem seid Ihr nicht dazu verpfichtet bei der Hausdurchsuchung anwesend zu sein. Wenn Freund:innen von euch anwesend sind, denen Ihr vertraut, verlasst die Wohnung, sodass Ihr keine belastenden Aussagen zu euren Ungunsten tätigt. Wenn Ihr vor Ort bleibt, nervt die Polizisten mit vielen Fragen. Es ist immer noch eure Wohnung und Ihr dürft an der gesamten Durchsuchung teilnehmen. Polizisten dürfen euch nicht in ein Nebenzimmer schicken, um den Rest der Wohnung zu durchsuchen. Ihr habt das Recht jegliche Schritte einzusehen.

Steht Ihr den Polizisten Auge in Auge gegenüber und diese haben keinen Durchsuchungsbefehl, dann schickt sie wieder
weg. Lasst sie auf keinen Fall in eure Privaträume. Wenn Polizisten eure Eltern, Familie, Nachbar:innen und Arbeitergeber:innen aufsuchen, informiert diese über Ihre Rechte. Eltern und nahe Verwandte haben immer ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn euch eine Straftat vorgeworfen wird. Sie müssen also gar nichts sagen. Die Polizei versucht gerade bei Eltern oft Druck zu machen und sie mit der Hoffnung auf Verfahrenseinstellung zum Reden zu bringen. Das geht zumeist nicht auf. Außerdem gilt: Die Polizei darf anderen Leuten nicht mitteilen, wenn ihr Beschuldigte:r in einem Strafverfahren seid, solange sie nicht als Zeug:innen in Betracht kommen.

Tipp:
Wenn Minderjährige festgenommen werden, müssen die Eltern informiert werden. Ohne eure Eltern darf die Polizei nichts
machen. Sie haben aber ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn Ihr von euren Eltern abgeholt werdet, redet vor den Polizisten nicht mit euren Eltern über die Tatvorwürfe.

Ein Strafbefehl ist mehr oder weniger eine Verurteilung oder Bestrafung ohne Gerichtsverhandlung. Gegen einen Strafbefehl kann man innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich Einspruch einlegen. Maßgeblich ist hierfür das Datum auf dem gelben Briefumschlag. Schmeißt diesen nicht weg.

Tipp:
Wendet euch umgehend nach Erhalt des Briefes an eine:n Anwalt/Anwältin oder uns. Beauftragt unbedingt eine Person eures Vertrauens, die euren Briefkasten leert, wenn Ihr beispielsweise im Urlaub seid.

Redet nicht mit der Polizei und auf keinen Fall mit szenekundigen Beamten (SKB). Deren Job ist es Profle über euch zu
erstellen, also wie und mit wem Ihr euch in einer Gruppe bewegt. Jedes noch so kleine Detail wird hierzu verwendet. Außerdem werden die subjektiven Einschätzungen der SKBs als eine Form des Gutachtens in die Gerichtsakten übernommen.

Tipp:
Redet nicht mit szenekundigen Beamten.

Mit dem Slogan ACAB bzw. All Cops Are Bastards beleidigt man die Polizei im gesamten Kollektiv. Dies ist grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch passiert es oft, dass Polizisten Anzeigen erstellen, insofern jemand diesen Slogan verwendet. Das verursacht bei euch erstmal Mühe und Kosten, weil Ihr euch mit einem Anwalt bzw. einer Anwältin auseinandersetzen müsst und ggf. eine Gerichtsverhandlung folgt.

Tipp:
Geht bedacht mit diesem Slogan um. Es ist euer gutes Recht diesen Slogan zu vertreten, allerdings gibt es auch hier bestimmte Grauzonen. Ihr solltet bspw. nicht eure Jacke als Reaktion auf eine Polizeikontrolle öffnen, um den darunterliegenden Aufdruck ACAB zu präsentieren. Das kann in einer rechtlichen Auseinandersetzung dazu führen, dass der Richter:in sagt, du wolltest nicht die Polizei als Kollektiv kritisieren, sondern in dieser Situation Polizisten gezielt beleidigen. Hinzukommt, dass die Bundespolizei vor wenigen Monaten eine Kampagne gestartet hat, die den Slogan All Cops Are Beautiful trägt. Wenn euch also jemand fragt was der Slogan ACAB auf eurem T-Shirt zu bedeuten hat, verweist gerne auf diese Kampagne.

Der Einsatz von Pfefferspray als Kampfmittel ist zwar in internationalen Konfikten (z.B. im Krieg) durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 (Biowaffenkonvention) verboten. Der Einsatz im Inneren eines Staates ist jedoch gestattet.
Außerdem werden in Nordrhein-Westfalen zunehmend mehr Taser im Polizeidienst erprobt und eingesetzt. So ist es nur
wahrscheinlich, dass sich auch Fußballfans zukünftig mit dieser Art der autoritären Aufrüstung der Polizei auseinandersetzen müssen.

Tipp:
Achtet immer auf eure Mitmenschen links und rechts von euch. Wenn es zum Einsatz von Pfefferspray und Tasern kommt, hilft es Betroffene zu schützen und sie medizinisch zu versorgen.

Es ist extrem schwierig, einen Polizisten für sein Fehlverhalten zu belangen. Oftmals scheitert ein Ermittlungsverfahren schon an der Identifzierung des jeweiligen Polizisten.

Tipp:
Trotzdem solltet Ihr nicht direkt aufgeben. Beobachtet die Polizisten, merkt euch in welches Auto sie steigen und notiert euch das Kennzeichen! Besonders wichtig: Fragt Umstehende, ob sie gesehen haben, was euch widerfahren ist! Notiert euch eine ladungsfähige Anschrift der Zeug:innen und fragt, ob jemand den Vorfall fotografert oder geflmt hat. Geht anschließend sofort zum Arzt, zur Ärztin oder ins Krankenhaus und lasst euch die Verletzungen attestieren.

Die Datei Gewalttäter Sport ist und bleibt eine Datei, zu der niemand richtig Auskunft geben kann oder will. Auch die einzelnen Behörden wissen anscheinend nicht genau, wer wo gespeichert ist und warum. Eine einfache Personalien-Kontrolle reicht oftmals aus, um sich in dieser Datei wiederzufnden. Dies kann bspw. bei der Ausreise am Flughafen zu erheblichen Problemen führen. Mitunter können schärfere Kontrollen durchgeführt oder euch der Flug verwehrt werden. Hier ist es so, dass du von der Behörde (ZIS) nicht benachrichtigt wirst, wenn Du in diese Datei aufgenommen wirst.

Tipp:
Macht eine Datenauskunft bei den verschiedenen Behörden. Dann könnt ihr eine Löschung beantragen. Ein Antragsformular findet ihr unter: www.fanhilfe-koeln.de.

Die Vereine in Deutschland stellen (bundesweite) Stadionverbote aus. Es reicht schon, wenn gegen dich ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Hier gilt nicht die Regel, dass Du solange unschuldig bist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die bestehenden Stadionverbotsrichtlinien des DFB sind nicht mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates vereinbar. Daher lehnen wir Stadionverbote grundsätzlich ab. Wenn die Polizei den 1. FC Köln wegen Eurer Anzeige kontaktiert, erhaltet Ihr in der Regel eine Vorladung zur SV-Kommission.

Tipp:
Wendet euch an uns, falls Ihr mit einem Stadionverbot belegt werdet oder Ihr eine Vorladung zur SV-Komission erhaltet. Wir treten aktiv dafür ein, dass dein Stadionverbot aufgehoben wird und beraten Euch im Umgang mit der SV-Komission.

Die Polizei spricht im Rahmen ihrer Arbeit Betretungsverbote gegen Fußballfans aus. Diese betreffen mitunter den Stadionbereich, An- und Abfahrtswege in der Zeit vor, während und nach dem Fußballspiel. Außerdem sind die Betretungsverbote mit fnanziellen Aufagen verbunden, die je nach Bundesland variieren.

Tipp:
Solltest Du eine Anhörung für ein Betretungsverbot erhalten, kontaktiere uns. Oft ist es so, dass sich die Betretungsverbote
für den anstehenden Spieltag nicht verhindern lassen, jedoch können wir im Nachhinein klagen und eine Rechtswidrigkeit
feststellen. Das hilft uns in der Arbeit gegen zukünftige Betretungsverbote

Kontaktiert uns gerne bei Fragen oder Problemen. Das gilt für alle FC-Fans. Auch wenn Du meinst, dass du unsere Hilfe nicht
benötigst, ist es sinnvoll bei unserem Notfall-Telefon anzurufen. Zum Einen haben wir wahrscheinlich doch noch den ein oder anderen wertvollen Tipp für dich, zum Anderen ist es für den Kölschen Klüngel wichtig von allen Ereignissen zu erfahren. Nur wenn wir einen großen Überblick über die Geschehnisse haben, können wir bei unserer Öffentlichkeitsarbeit das Maximum erreichen. Speicher dir die Nummer in deinem Handy ein. So hast Du sie im Notfall immer sofort griffbereit!
NOTFALL-TELEFON: 0160 / 96 74 52 86